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Lift-Smoke-Free – Instandhaltung

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LIFT-SMOKE-FREE > Instandhaltung

Instandhaltung ist der Schlüssel zu wirtschaftlichem BetriebDer vorbeugende Brandschutz setzt ein einwandfreies und zuverlässiges Zusammenwirken aller Komponenten des Brandschutzkonzeptes miteinander voraus.

Verpflichtung des Betreibers
Der Betreiber einer Aufzugsschachtentrauchung ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Gefahren von Personen und Sachen, die sich im Gebäude befinden, abzuwenden. Indem er durch regelmäßige Wartung der Aufzugschachentrauchungsanlage für die Funktionsfähigkeit Sorge trägt, verringert er die tatsächliche Schadensgefahr entscheidend und zugleich sein Haftungsrisiko im Schadenfall. Er muss jederzeit dokumentieren können, dass er seiner Verpflichtung, die Entrauchungsanlage des Aufzuges einsatz- und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist. Nicht zuletzt hängt davon auch die versicherungstechnische Beurteilung eines Schadenfalles ab, die in den „Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung“ festgeschrieben ist. Vom Betreiber ist für die Instandhaltung nur qualifiziertes Personal einzusetzen.

Qualifiziertes Einstandhaltungspersonal
In Aufzugschächten darf nur Personal eingesetzt werden, die eine entsprechende Schulung nachweisen können. Beim Personal von Aufzugsfirmen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie über die Unfallverhütungsmaßnahmen ausreichend unterrichtet sind.

Systemvergleich Rauchansaugsystem - punktförmige Rauchmelder

Systemvergleich: punktförmig angeordnete Rauchmelder (links) sind in der Regel erheblich wirtschaftlicher zu betreiben als ein Rauchansaugsystem (rechts).

Kosten der Instandhaltung
Dienstleistung ist nicht kostenlos. Der Aufwand für die Instandhaltung richtet sich in erster Linie nach der eingesetzten Technik der Branderkennung. Basis hierfür ist die unbedingt notwendige „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ (abZ), aus welcher das geforderte Instandhaltungsintervall hervorgeht. Aktuell werden für die Branderkennung entweder punktförmige Rauchmelder nach DIN EN54 Teil 7 oder Rauchansaugsysteme nach DIN EN54 Teil 20 verwendet. AbZ-zugelassene Systeme mit punktförmigen Rauchmeldern, die bereits in der Errichtungsphase preiswerter sind, müssen nur einmal jährlich gewartet werden, wodurch sie auch wirtschaftlicher zu betreiben sind. Denn Systeme mit Rauchansaugsystem, die über die abZ verfügen, müssen nach gegenwärtigem Stand viermal jährlich gewartet und gegebenenfalls instandgehalten werden.

So kann es bei Einsatz eines Rauchansaugsystems zur Branderkennung vorkommen, dass die Wartungskosten für das Aufzugsschachtentrauchungssystem höher sind als die gewünschte Ersparnis der Energiekosten durch den Verschluss der ansonsten dauerhaft angebrachten Entrauchungsöffnung.

Fazit
Aufzugsschachentrauchungssysteme sind wartungspflichtig. Um eine langfristig günstige Amortisation der Erstellungskosten zu erreichen, dürfen die Wartungskosten nicht vernachlässigt werden. Die beiden zugelassenen Branderkennungsverfahren sind unter diesem Gesichtspunkt völlig neu zu betrachten. Bei genauer Prüfung der Erstellungs- und Wartungskosten haben die punktförmigen Rauchmelder die Nase vorn.

Hamburg, im Oktober 2012

Foto: Gabi Schoenemann / pixelio.de // Darstellung: BTR

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