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RWA- und FSA-Anlagen im Brandschutzkonzept

Zuverlässiger Brandschutz in Gebäuden gehört zur Grundausstattung in Sachen Sicherheit. Rund 90 Prozent der jährlich etwa 600 Brandtoten in Deutschland kommen durch Rauchvergiftung und durch Ersticken ums Leben. Ebenso sorgen Brandrauch und Brandgase jährlich für rund 6.000 Schwerverletzte in Deutschland. Denn Rauch, Verbrennungsgase und Wärme verbreiten sich viel schneller aus als der eigentliche Brand. Sie haben massiven Einfluss auf die flüchtenden Personen, die Brandentwicklung und die Lösch- bzw. Rettungsarbeiten. Dichter Rauch macht das Auffinden oder Passieren von Fluchtwegen oft unmöglich und behindert die Brandbekämpfung.

Werden Rauch und Wärme nicht schnell abgeführt, können Sekundärbrände entstehen; es kommt zum Flächenbrand und unter Umständen zur Entzündung explosiver Gase, dem gefürchteten „Flash-over“. Diesen Auswirkungen kann man mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Einhalt gebieten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil von Brandschutzkonzepten für Betriebe, Krankenhäuser, Hochhäuser und jede Art von öffentlichen Gebäuden, in denen viele Menschen zusammenkommen. Natürlich wirkende RWA-Anlagen stellen die Rauchabführung nach dem Prinzip des thermischen Auftriebes über manuell oder automatisch geöffnete Fenster, Lichtkuppeln o. ä. sicher. Der vorbeugende Brandschutz setzt ein einwandfreies und zuverlässiges Zusammenwirken aller Komponenten des Brandschutzkonzeptes miteinander voraus.

 

Verpflichtung des Betreibers

Der Betreiber einer RWA ist verpflichtet, alle notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, um Gefahren von Personen und Sachen, die sich im Gebäude befinden, abzuwenden. Indem er durch regelmäßige Wartung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für deren Funktionsfähigkeit Sorge trägt, verringert er ganz entscheidend die tatsächliche Schadensgefahr und zugleich sein Haftungsrisiko im Schadensfall. Er muss jederzeit dokumentieren, dass er seiner Verpflichtung, die RWA einsatz- und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist. Für die Wartung sollten nur qualifizierte Fachunternehmen für RWA, ausgewählt werden.

 

Wartung ist Werterhaltung

RWA-Anlagen sind heute technisch ausgereift und verrichten normalerweise unauffällig ihren Dienst. Dennoch benötigen sie, wie alle technische Anlagen, ein Mindestmaß an Wartung und Instandhaltung um im Ernstfall die erwartete Funktion zu gewährleisten. Regelmäßige Prüfung und Wartung sind daher zwingend erforderlich. Betreiber von RWA-Anlagen sichern sich damit gegen Haftungsrisiken und unkalkulierbare Folgekosten von Bränden wirksam ab.

 

Wer darf Wartungsarbeiten durchführen?

Anstehende Wartungsarbeiten müssen fachgerecht durchgeführt und dokumentiert werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Wartungsarbeiten an RWA-Anlagen durchführen zu dürfen:

 

Kriterien zur Auswahl eines geeigneten Wartungspartners

Bei der Auswahl eines kompetenten Partners können folgende Punkte als Auswahlkriterien dienen

 

– BTR-HAMBURG erfüllt diese Voraussetzungen –

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